{"id":2393,"date":"2021-09-26T15:57:29","date_gmt":"2021-09-26T15:57:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/?page_id=2393"},"modified":"2026-02-24T05:42:46","modified_gmt":"2026-02-24T05:42:46","slug":"fischereiregeln","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/de\/fischereiregeln\/","title":{"rendered":"Fischereiregeln"},"content":{"rendered":"<p><strong>GY\u00c9K\u00c9NYES KIESGRUBE-SEE<\/strong> <strong>LOKALE ANGELORDNUNG 2026<\/strong><\/p>\n<p>Fischereiberechtigter: Gy\u00e9k\u00e9nyes \u00e9s K\u00f6rny\u00e9ke Horg\u00e1sz \u00e9s Szabadid\u0151 Egyes\u00fclet<br \/>\nSitz: 8852 Z\u00e1k\u00e1ny, M\u00e1jus 1. u. 6.<br \/>\nKundendienstb\u00fcro: 8851 Gy\u00e9k\u00e9nyes t\u00f3part A szektor A \/ 1A<a href=\"mailto:gyekenyeshorgaszegyesulet@gmail.com\"><br \/>\n<\/a>E-Mail:<a href=\"mailto:gyekenyeshorgaszegyesulet@gmail.com\"> gyekenyeshorgaszegyesulet@gmail.com<\/a><\/p>\n<p><strong>G\u00fcltig:<\/strong> ab 1. Januar 2026 bis auf Widerruf f\u00fcr das vom Verein zu Angelfischereizwecken genutzte Gew\u00e4sse<\/p>\n<p>[Gew\u00e4ssercode: 14-063-1-5<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-427\" src=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/\/mohosz-logo-300x80.jpg\" alt=\"\" width=\"225\" height=\"60\" srcset=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/mohosz-logo-300x80.jpg 300w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/mohosz-logo.jpg 348w\" sizes=\"auto, (max-width: 225px) 100vw, 225px\" \/><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-426\" src=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/\/ponty-logo-300x195.png\" alt=\"\" width=\"175\" height=\"114\" srcset=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/ponty-logo-300x195.png 300w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/ponty-logo.png 317w\" sizes=\"auto, (max-width: 175px) 100vw, 175px\" \/><\/p>\n<p>Sehr geehrter Angler!<\/p>\n<p>Der Zweck dieser lokalen Angelordnung ist die Einhaltung und Durchsetzung der landesweiten Vorschriften sowie der an die \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnisse angepassten Regeln des Vereins Gy\u00e9k\u00e9nyes \u00e9s K\u00f6rny\u00e9ke Horg\u00e1sz \u00e9s Szabadid\u0151 Egyes\u00fclet.<\/p>\n<p>I. Allgemeine Regelungen<\/p>\n<p>1. Der Angler ist vor Aufnahme der Angelt\u00e4tigkeit verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. CII von 2013 \u00fcber die Fischerei und den Fischschutz (Hhvtv.) sowie der Durchf\u00fchrungsverordnung 133\/2013 (XII. 29.) VM (Vhr.), die Landesangelordnung (OHR) sowie diese lokale Angelordnung zur Kenntnis zu nehmen und w\u00e4hrend des Angelns einzuhalten.<\/p>\n<p>2. Die lokale Angelordnung (HHR) stellt eine Sammlung von Regeln dar, die allgemein und spezifisch f\u00fcr das oben genannte Fischereigew\u00e4sser und f\u00fcr alle Arten von Gebietskarten gelten. Diese Regeln d\u00fcrfen nicht im Widerspruch zu Gesetzen, den Bestimmungen der OHR oder offiziellen Entscheidungen der Fischereibeh\u00f6rde stehen. Die lokale Angelordnung f\u00fcr das laufende Jahr muss bis zum Beginn des Kartenverkaufs ver\u00f6ffentlicht werden und hat die gleiche G\u00fcltigkeitsdauer wie die OHR des jeweiligen Jahres.<\/p>\n<p>3. Die lokale Angelordnung darf nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehen; jedoch kann der Fischereiberechtigte auf gesetzlicher Grundlage strengere Beschr\u00e4nkungen auferlegen, und die Fischereibeh\u00f6rde kann Erleichterungen anordnen. Solche Abweichungen m\u00fcssen in der lokalen Angelordnung immer explizit aufgef\u00fchrt werden. Bei Fehlen von Abweichungen ist es nicht verpflichtend, die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (Hhvtv., Vhr.) in der lokalen Ordnung wiederzugeben, da die wesentlichen Regeln auch im Fangtagebuch des Anglers enthalten sind.<\/p>\n<p>4. Zu den grundlegenden Bedingungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Angelns geh\u00f6ren der Besitz g\u00fcltiger Angelunterlagen und anderer Dokumente im Zusammenhang mit der Gebietskarte (Nachweis der Gebietsreservierung) sowie ihre st\u00e4ndige Verf\u00fcgbarkeit am Angelplatz.<\/p>\n<p>5. Durch den Kauf einer Gebietskarte schlie\u00dft der Angler auch einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Kartenaussteller ab und stimmt im Rahmen dessen der Verarbeitung seiner Daten gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften f\u00fcr den vorgesehenen Zweck zu.<\/p>\n<p>6. Wir informieren Sie, dass eine irrt\u00fcmlich erworbene Angelfischkarte nur innerhalb der 30-min\u00fctigen Frist, die das System bei Online-Verk\u00e4ufen bereitstellt, storniert werden kann. Nach dieser Frist wird der Preis f\u00fcr falsch erworbene Karten nicht erstattet.<\/p>\n<p>7. Eine Erg\u00e4nzungskarte zur Gebietskarte darf nur ausgestellt werden, um zus\u00e4tzliche Leistungen oder Angelgelegenheiten zu bieten, die nicht durch die gegebene Gebietskarte abgedeckt sind.<\/p>\n<p>8. Auf Anweisung des Kartenausstellenden muss der Angler die Gebietskarte bei sich f\u00fchren und die Angelordnung zur Inspektion auf einem geeigneten Ger\u00e4t (z. B. Tablet, Smartphone-Bildschirm) w\u00e4hrend der Angelzeit ohne Ausdruck vorzeigen.<\/p>\n<p>9. Vor Beginn des Angelns ist der Angler berechtigt und verpflichtet, sich mit den aktuellen Angelinformationen f\u00fcr das auf der Gebietskarte angegebene Gew\u00e4sser vertraut zu machen. Die Informationsbereitstellung kann auf die vom Angelverein festgelegte und ver\u00f6ffentlichte Weise oder durch ad hoc Informationen des Fischereiw\u00e4chters erfolgen. Aktuelle Informationen sind auf www.gyekenyesipontyhorgasz.hu und der Facebook-Seite Nagy Ponty Horg\u00e1sz Gy\u00e9k\u00e9nyes verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>10. Der Aussteller der Gebietskarte beh\u00e4lt sich das Recht vor, interim \u00c4nderungen an der HHR vorzunehmen, muss jedoch die Angler mindestens 8 Tage im Voraus auf glaubw\u00fcrdige Weise \u00fcber die in der lokalen Angelordnung angegebenen Informationskan\u00e4le und Plattformen informieren. Wenn die Ver\u00f6ffentlichung gem\u00e4\u00df dieser Regel erfolgt ist, kann der Angler in Fischereiverwaltungsverfahren, die zur Widerruf der Gebietskarte oder zum Kaufverbot f\u00fchren k\u00f6nnen, nicht auf fehlende Information berufen. Aktuelle Informationen sind auf www.gyekenyesipontyhorgasz.hu und der Facebook-Seite Nagy Ponty Horg\u00e1sz Gy\u00e9k\u00e9nyes verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>11. Wenn der Angler nachweisen kann, dass er nicht \u00fcber \u00c4nderungen der Angelordnung im Zusammenhang mit der Gebietskarte oder \u00fcber ein angeordnetes tempor\u00e4res Verbot informiert wurde, kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zus\u00e4tzlich zu den Fischereiverwaltungsregelungen umfasst der Nachweis der Information Nachrichten, die an die im HORINFO-System registrierte E-Mail-Adresse gesendet werden, oder Nachrichten\/Dokumente, die beim \u00d6ffnen des pers\u00f6nlichen Profils des Anglers angezeigt werden, oder Ank\u00fcndigungen auf der offiziellen Website des Berechtigten. Alle Benachrichtigungen m\u00fcssen mindestens 48 Stunden vor der \u00c4nderung oder dem Beginn des Verbots zugestellt oder ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>12. Auf dem Fischereigew\u00e4sser wird der Fisch durch rechtm\u00e4\u00dfigen Fang und Aufzeichnung im Fangtagebuch Eigentum des Anglers. Die Aufzeichnung muss ausschlie\u00dflich im Tagebuch und zus\u00e4tzlich zu diesen Regeln in der in der lokalen Angelordnung angegebenen Weise erfolgen. Der Fischereiberechtigte darf f\u00fcr den Fischabtransport keine separate Geb\u00fchr festlegen (ausgenommen Erg\u00e4nzungskarten, die im Voraus f\u00fcr zus\u00e4tzlichen Abtransport erworben wurden).<\/p>\n<p>13. Telefonnummer des Fischereiberechtigten zur Meldung von Regelverst\u00f6\u00dfen: +36 30 604 6012<\/p>\n<p>II. Vorschriften des Fischereiberechtigten zum Gebietsgebrauch, Umweltschutz sowie Platzwahl und -reservierung auf den f\u00fcr allgemeines Uferangeln freigegebenen Abschnitten und auf den benannten, nummerierten Angelpl\u00e4tzen<\/p>\n<p>14. Angeln ist ganzj\u00e4hrig rund um die Uhr (00:00\u201324:00) erlaubt.<\/p>\n<p>15. Angeln und Aufenthalt zu Angelzwecken ist nur an den auf der beigef\u00fcgten Karte markierten Stellen erlaubt. Entsprechend den \u00f6rtlichen Besonderheiten ist das Angeln auf dem See in zwei Kategorien unterteilt:<br \/>\n1. die STATISCHEN (FERIENHAUSREIHE) und<br \/>\n2. die BENANNTEN, NUMMERIERTEN ANGELPL\u00c4TZE.<\/p>\n<p>16. Ein statischer Angelplatz (innerhalb eines minimalen 2,5-Meter-Radius von der geplanten Position der Rigs) darf nur besetzt werden, wenn der bereits vorhandene M\u00fcll zuvor entfernt wurde.<br \/>\nDies sind die Uferabschnitte, die auf der Karte, die dieser lokalen Angelordnung beigef\u00fcgt ist, mit einer gr\u00fcnen gestrichelten Linie markiert sind (FERIENHAUSREIHE: A, B, C SEKTOR PRIVAT EIGENE ANGELH\u00c4USER, MIETBARE IMMOBILIEN, CAMPINGBUCHT, KOMMUNALER UFERABSCHNITT). Angeln ist auf dem Abschnitt, der mit rot -x-x-x- markiert ist, verboten! Auf dem Strandbereich, der von der Gemeinde Gy\u00e9k\u00e9nyes ausgewiesen ist, ist das Angeln jedes Jahr vom 1. Juni bis 31. August allgemein verboten. Auf statischen Angelpl\u00e4tzen \u2013 d.h. auf der bebauten Ferienhausreihe und kommunalen Gebieten \u2013 ist es verboten, f\u00fcr Angelzwecke ein Zelt aufzustellen oder einen Wohnwagen zu parken, um \u00fcber Nacht zu bleiben. (Zelt- und Wohnwagengebrauch zu Angelzwecken ist nur in den daf\u00fcr ausgewiesenen Bereichen des Sees erlaubt. Die Bedingungen werden in Punkt 17 f\u00fcr mietbare Pl\u00e4tze geregelt.) Vorabreservierung statischer Angelpl\u00e4tze ist nicht erforderlich; sie werden in Ankunftsreihenfolge besetzt. Der Bau und die Nutzung von Stegen wird von der Gemeinde Gy\u00e9k\u00e9nyes geregelt. Bei Fragen zur Stegregelung wenden Sie sich bitte an die lokale Gemeinde. Die Stegregelung ist \u00fcber den folgenden Link verf\u00fcgbar: Gemeindeverordnung Nr. 7\/2025. (IV. 24.) des Vertretungsk\u00f6rpers der Gemeinde Gy\u00e9k\u00e9nyes zur Regelung des Baus und der Erhaltung von Stegen am Gy\u00e9k\u00e9nyesi Kiesgrube-See: Download der Stegregelung: https:\/\/or.njt.hu\/eli\/731520\/r\/2025\/7 Auf dem Abschnitt der Ferienhausreihe darf eine Gebietskarte nur nach Miete eines privat owned Angelhauses gekauft werden, oder das Angeln kann auf freien Uferabschnitten nach Kauf einer TAGES-Gebietskarte beginnen.<br \/>\nDREI KARTENTYPEN SIND F\u00dcR STATISCHE ANGELPL\u00c4TZE VERF\u00dcGBAR:<br \/>\n1. ZEITRAUM UFER-GEBIETSKARTE: 2-Ruten-Karte, die das Ufer- oder Steg-Angeln mit geworfenen Rigs berechtigt. Der Gebrauch von Boot, K\u00f6derboot und das Ziehen der Rigs ist mit der Uferkarte verboten.<br \/>\n2. ZEITRAUM ALLGEMEINE GEBIETSKARTE: 2-Ruten-Karte, die das Angeln mit jeder erlaubten Methode (Boilie, Raubfisch, Klopfen, Spinnen, Schwimmer, Bodenangeln usw.) mit Boot oder K\u00f6derboot berechtigt.<br \/>\nVon statischen Angelpl\u00e4tzen aus ist der Bootgebrauch in dem Bereich m\u00f6glich, der auf der Karte mit einer blauen Linie markiert ist, in Richtung Ferienhausreihe. Auf den benannten Pl\u00e4tzen des Sees und gemieteten Angelpl\u00e4tzen haben Angler mit g\u00fcltigen Reservierungen f\u00fcr diese Pl\u00e4tze das Recht auf Bootgebrauch.<br \/>\n3. J\u00c4HRLICHE ALLGEMEINE GEBIETSKARTE: 2-Ruten-Karte, die das Angeln mit jeder erlaubten Methode mit Boot oder K\u00f6derboot berechtigt.<\/p>\n<p>17. ANGELN VON BENANNTEN ANGELPL\u00c4TZEN DIES SIND DIE ANGELPL\u00c4TZE, DIE AUF DER KARTE IN GELB MIT NUMMERN MARKIERT SIND Das Angeln von benannten Pl\u00e4tzen ist nur mit vorheriger Reservierung \u00fcber das Kundendienstb\u00fcro m\u00f6glich.<br \/>\nReservierungen werden f\u00fcr jeden Zeitraum des Jahres angenommen. Wenn jemand am Tag der Ankunft auf dem Platz eine Karte kaufen m\u00f6chte, kann dies nur abh\u00e4ngig von verbleibenden freien Pl\u00e4tzen erfolgen. Benannte Pl\u00e4tze d\u00fcrfen nur f\u00fcr die Dauer der Reservierung zu Angelzwecken besetzt werden. Nur Personen mit einer g\u00fcltigen Reservierung f\u00fcr den gegebenen Platz d\u00fcrfen dort bleiben. Das Eigentum der benannten Angelpl\u00e4tze mit gemietetem Zelt- und Wohnwagengebrauch ist Privatbesitz! Nach Ablauf der Gebietskarte muss der benannte Angelplatz in ordentlichem, sauberem Zustand \u00fcbergeben werden. Informationen zu den benannten Angelpl\u00e4tzen sind auf der Karte, die als Anhang dieser lokalen Angelordnung beigef\u00fcgt ist, und auf unserer Website verf\u00fcgbar. Diese Angelpl\u00e4tze k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Leistungen (Parkplatz, Stromanschluss, Sanit\u00e4ranlagen, Sonar \u2013 Fischfinder, K\u00f6derbootgebrauch usw.) im Vergleich zu anderem Uferangeln umfassen. Boilies mit Ziehmethode, Zelt-\/Wohnwagengebrauch und Bootangeln ist nur von den mit PEG-Nummern ausgestatteten benannten Angelpl\u00e4tzen m\u00f6glich. Wir machen die Angler darauf aufmerksam, dass wir die Infrastruktur der als \u201eEisenbahnBank\u201c bekannten benannten Angelpl\u00e4tze kontinuierlich entwickeln. Sanit\u00e4ranlagen sind vor PEG 3 in Betrieb genommen worden, im Sanit\u00e4rcontainer neben der Zufahrtsstra\u00dfe sind Toiletten und Waschr\u00e4ume verf\u00fcgbar. Der Schutz der nat\u00fcrlichen Umwelt, das Sammeln von M\u00fcll, die Nutzung und der Transport von Abfallsammels\u00e4cken zum Container am Eingang der alten Mine, vor der Rezeption, ist die Pflicht des Anglers, der das Gebiet nutzt. Auf den Inseln ist die Nutzung von Einweg-Transport- oder Karton-Toiletten zur Entfernung von F\u00e4kalien f\u00fcr den Angler obligatorisch, und jeder ist verpflichtet, sie selbst bereitzustellen und nach dem Angeln zu entfernen. Wenn jemand keine eigene mobile Toilette hat, stellen wir sie auf Anfrage zur Verf\u00fcgung. Die verf\u00fcgbaren Sanit\u00e4ranlagen und platzierten Toiletten sind auf der Karte markiert. Wir bitten um die Zusammenarbeit der Angler und erh\u00f6hte Aufmerksamkeit, um Umweltverschmutzung zu vermeiden und den nat\u00fcrlichen Zustand der Angelpl\u00e4tze zu erhalten. Nach dem Angeln bitte den gesammelten M\u00fcll in den Sammelcontainer am Eingang ablegen. Wir informieren die Angler, dass der Verein als Fischereiberechtigte den zur\u00fcckgelassenen Platz nach dem Abgang des Gebietsnutzers \u00fcberpr\u00fcft, um die saubere Umwelt zu sch\u00fctzen. Wenn der W\u00e4chter nach jemandem einen verm\u00fcllten, unordentlichen Umwelt findet, benachrichtigen wir die Person, die das Gebiet gemietet hat, protokollieren den Fall und bieten bei dem n\u00e4chsten Fall keine M\u00f6glichkeit f\u00fcr weitere Reservierung. Daher bitten wir dringend jeden, der einen verm\u00fcllten Uferabschnitt bemerkt, es uns sofort telefonisch zu melden. Vielen Dank.<\/p>\n<p>ZWEI KARTENTYPEN SIND F\u00dcR BENANNTE ANGELPL\u00c4TZE VERF\u00dcGBAR:<\/p>\n<p>1. ZEITRAUM SPORT-GEBIETSKARTE: 3 Ruten, jede erlaubte Methode ausgestattete Rig, Boot, Radar, K\u00f6derboot, Ziehen-Boilie-Angeln berechtigende Gebietskarte. Ohne Fischabtransport, \u201ecatch &amp; release \u2013 fang und lass frei!\u201c<br \/>\n2. ZEITRAUM ALLGEMEINE GEBIETSKARTE: 2-Ruten-Karte, die das Angeln mit jeder erlaubten Methode (Boilie, Raubfisch, Klopfen, Spinnen, Schwimmer, Bodenangeln usw.) mit Boot oder K\u00f6derboot berechtigt. Fischabtransport in der von der HHR erlaubten Menge.<\/p>\n<p>18. Regeln f\u00fcr das Angeln aus der benannten Zone, von den auf der Karte mit gelben Nummern markierten benannten Angelpl\u00e4tzen, Reservierungsverfahren: Wir machen die Angler darauf aufmerksam, dass zur Besetzung des Angelplatzes und zum Beginn des Angelns zuerst die Reservierung des benannten Angelplatzbereichs \u00fcber den Kundendienst erforderlich ist. Der alleinige Online-Kauf der Gebietsangelkarte \u00fcber HORINFO berechtigt nicht zum Betreten der mit gelben Nummern markierten benannten Pl\u00e4tze; daf\u00fcr ist eine g\u00fcltige Gebietsreservierung erforderlich! (Genau wie beim Angeln von einem statischen Angelplatz \u2013 wenn jemand aus einem Ferienhaus angeln m\u00f6chte, bucht er zuerst die Unterkunft, bevor er die Karte kauft!) Das Angeln auf dem Gy\u00e9k\u00e9nyes Gravel Pit Lake sowie die Reservierung von Pl\u00e4tzen f\u00fcr die benannten Angelpl\u00e4tze Nr. 5\u201331 und der Kartenkauf erfolgen \u00fcber die Kundendienst-Telefonnummernnummern +36 30 717 8560 sowie die E-Mail gyekenyesipontyhorgasz@gmail.com. Reservierungen sind ganzj\u00e4hrig f\u00fcr beliebige Zeitr\u00e4ume m\u00f6glich. Aufgrund der gro\u00dfen Nachfrage ist die Telefonleitung oft belegt \u2013 wenn Sie angerufen haben und wir nicht rangehen konnten, bitten wir um Geduld, wir rufen Sie auf jeden Fall zur\u00fcck. W\u00e4hrend des Telefonats ermitteln wir anhand einer kurzen Bedarfsaufnahme die Angelplatznummer, das Reservierungsdatum sowie die Daten der anreisenden Angler und Begleitpersonen und erstellen daraufhin ein Reservierungsangebot. Das Angebotsblatt senden wir am Ende des Gespr\u00e4chs per E-Mail zu. Das Reservierungsangebot ist 7 Tage g\u00fcltig und kann in dieser Zeit bei Bedarf ge\u00e4ndert oder durch Vorauszahlung per \u00dcberweisung best\u00e4tigt werden. Erfolgt nach 7 Tagen keine R\u00fcckmeldung zur Best\u00e4tigung oder Verl\u00e4ngerung der Angebotsfrist, l\u00f6schen wir das Angebot. Die im Angebot genannte Geb\u00fchr ist per \u00dcberweisung auf das vom Dienstleister angegebene Konto zu begleichen. Barzahlung ist nur beim pers\u00f6nlichen Kauf im Kundendienstb\u00fcro m\u00f6glich. F\u00fcr die eingegangene Zahlung stellen wir am selben Tag eine Rechnung aus und bereiten die Gebietskarten bis zum Angelbeginn vor. Die Unterlagen versenden wir in einer Best\u00e4tigungs-E-Mail. Es ist nicht erforderlich, die Best\u00e4tigungs-E-Mail und die Karten auszudrucken \u2013 wir \u00fcbergeben sie pers\u00f6nlich bei der Ankunft an der Rezeption am Eingang zu den Angelpl\u00e4tzen. Wichtig: Die endg\u00fcltige Fixierung und Validierung der Reservierung erfolgt erst nach Eingang der Geb\u00fchr. Bereits gezahlte Geb\u00fchren werden nicht erstattet. Bei unvorhersehbaren \u00c4nderungsgr\u00fcnden vor dem Reservierungszeitraum kann das Angeln mit denselben Parametern bis Ende des Folgejahres nach der jeweils g\u00fcltigen Preisliste umgebucht werden.<\/p>\n<p>19. Ausf\u00fchrliche Informationen zu Kartenpreisen, Kartentypen sowie zu den reservierbaren benannten Angelpl\u00e4tzen finden Sie auf der Website. Die Gebietsgeb\u00fchr f\u00fcr die gelb nummerierten benannten Pl\u00e4tze kann je nach Zeitraum und Lage unterschiedlich sein \u2013 bitte erfragen Sie die aktuellen Preise beim Kundendienst. Bei Fragen rufen Sie unseren Kundendienst an.<\/p>\n<p>20. Der Kundendienst ist Montag\u2013Freitag 08:00\u201316:00 Uhr erreichbar, au\u00dferhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung auch abends und am Wochenende.<\/p>\n<p>21. In den Stunden vor der Ankunft am reservierten benannten Angelplatz bitten wir Sie, Kontakt mit unserem Wachdienst-Kollegen unter +36 30 425 6194 oder +36 30 389 4936 aufzunehmen. Unser Wachdienst ist 0\u201324 Uhr erreichbar. Der W\u00e4chter empf\u00e4ngt den ankommenden Gast an der Rezeption am Eingang, \u00fcbergibt die vorbereiteten Karten, informiert \u00fcber die lokale Angelordnung, stellt einen Abfallsammelsack zur Verf\u00fcgung und begleitet die Angler zum Angelplatz. Bei Inselpl\u00e4tzen unterst\u00fctzen die Mitarbeiter des Wachdienstes mit dem W\u00e4chterboot beim Umzug. Gemeinsam wird der Zustand des Platzes bei Ankunft kontrolliert. Am Ende des Aufenthalts hat der Angler den w\u00e4hrend des Aufenthalts entstandenen M\u00fcll zum Container am Eingang zu bringen. Der Wachdienst kontrolliert den Zustand des Platzes beim Abgang. Bitte hinterlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn bei der Ankunft gerne vorgefunden h\u00e4tten \u2013 sauber und abfallfrei. Vielen Dank.<\/p>\n<p>22. Stromversorgung und eventuelle Ladebed\u00fcrfnisse k\u00f6nnen dem Wachdienst gemeldet werden \u2013 die Kollegen kommen vor Ort, nehmen die Ger\u00e4te zum Laden mit und bringen sie geladen zur\u00fcck. Bei Bedarf k\u00f6nnen Boot, Bootsmotor, Zelt, Zelt-Heizung, Gasflasche, mobile Toilette, Akku usw. f\u00fcr die Angelzeit gemietet werden. Wer Gefriergut lagern m\u00f6chte, dem helfen wir ebenfalls gerne. Individuelle W\u00fcnsche bitte an den Wach- oder Kundendienst richten. Am Seeufer sind ganzj\u00e4hrig ge\u00f6ffnete Gastronomiebetriebe in Betrieb, die Essen auch zu den Angelpl\u00e4tzen liefern.<\/p>\n<p>23. Bootsnutzungsregeln: Die allgemeine oder Sportkarte berechtigt zur Nutzung von Boot und K\u00f6derboot; mit der Uferkarte ist Bootnutzung nicht m\u00f6glich. Bootsnutzung ist in den beiden auf der Karte gekennzeichneten Zonen gestattet:<br \/>\nvon statischen Pl\u00e4tzen aus im mit blauem Band markierten Bereich (meist entlang der Ferienhausreihe sowie Insel\/Halbinsel),<br \/>\nauf der Eisenbahnseite und Kiesgrubenseite des Sees von Anglern mit g\u00fcltiger Reservierung im zugewiesenen Wasserbereich des jeweiligen benannten Platzes.<br \/>\nAuf dem bewirtschafteten Gew\u00e4sser ist Bootsnutzung nur auf eigene Gefahr und ausschlie\u00dflich mit Elektro-Bootsmotoren erlaubt. Verbrennungsmotoren d\u00fcrfen nur von Berechtigten genutzt werden. Die vorgeschriebene Bootsausr\u00fcstung muss vorhanden sein! Bei Nacht und eingeschr\u00e4nkter Sicht ist die Beleuchtung des Angelplatzes sowie des f\u00fcr das Angeln genutzten Wasserfahrzeugs Pflicht. Beim Bootsangeln ist das Ann\u00e4hern an freie Uferabschnitte, andere Boote und wasserwirtschaftliche Bauwerke auf weniger als 20 Meter au\u00dferhalb des Hafenein- und -ausgangs verboten.<\/p>\n<p>24. Der Benutzer des Angelboots bzw. Angel-Schiffes hat sicherzustellen, dass Ausr\u00fcstung und technischer Zustand des Bootes den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.<\/p>\n<p>25. Bojenplatzierung im Wasser: Beim Setzen von Bojen sind die benachbarten und gegen\u00fcberliegenden Uferpl\u00e4tze zu ber\u00fccksichtigen. Bojen d\u00fcrfen nur bis zur gedachten Mittellinie des Nachbar- bzw. Gegen\u00fcberplatzes gesetzt werden. Eine Abweichung ist nur zul\u00e4ssig, wenn auf diesen Pl\u00e4tzen nicht geangelt wird. Es sind ausschlie\u00dflich H-Boje und Tiefwasserboje erlaubt; Rohrboje maximal 4 m Schnur und maximal 400 g Ankergewicht. Bojen d\u00fcrfen erst zu Angelbeginn gesetzt und m\u00fcssen zum Angelende wieder entfernt werden. Zur\u00fcckgelassene Bojen werden entfernt.<\/p>\n<p>26. W\u00e4hrend des Angelns verwendete Markierungswerkzeuge und -gegenst\u00e4nde sind nach Beendigung des Angelns immer aus dem Wasser zu entfernen. Mit Uferkarte ist das Setzen von Bojen und Markierungsgegenst\u00e4nden im Wasser verboten.<\/p>\n<p>27. Zelt- und Wohnwagenaufbau f\u00fcr die Angelzeit ist ausschlie\u00dflich auf den mit gelben Nummern markierten benannten Angelpl\u00e4tzen erlaubt. Nach dem Angeln sind Zelt und Wohnwagen vom Ufer zu entfernen. Ausnahme: w\u00e4hrend Wettk\u00e4mpfen auf der Ferienhausreihe nach individueller Sondervereinbarung mit Ferienhaus-\/Steg-Eigent\u00fcmer bzw. Gemeinde ist das Aufstellen und Nutzen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen auf dem Angelplatz erlaubt.<\/p>\n<p>28. Das Auswerfen und Platzieren der Rigs am Angelplatz darf nur so erfolgen, wenn dadurch keine Gefahr f\u00fcr andere entsteht. Auf Fischereigew\u00e4ssern, die auch f\u00fcr die Schifffahrt genutzt werden, ist jede Angelmethode verboten, bei der die Angelschnur \u00fcber der Wasseroberfl\u00e4che mehr als die H\u00e4lfte der Gew\u00e4sserbreite bzw. der Fischdurchg\u00e4nge quert. Die Auswurf- und Einziehrichungen von statischen und benannten Pl\u00e4tzen sind auf der beigef\u00fcgten Karte markiert. Wir bitten die Angler, sich vor der Platzwahl \u00fcber die erlaubten Wurfrichtungen zu informieren. Bei Kontrollen wird ein Angler, der die falsche Richtung nutzt, beim ersten Mal verwarnt, beim zweiten Mal zum Beenden des Angelns aufgefordert \u2013 beim dritten Mal wird die Gebietsgenehmigung entzogen.<\/p>\n<p>29. Am Angelplatz und w\u00e4hrend des Angelns ist es \u2013 abgesehen von der Angelt\u00e4tigkeit \u2013 nach den Naturschutzvorschriften verboten, den Zustand oder die Qualit\u00e4t der lokalen Tier- und Pflanzenwelt zu ver\u00e4ndern oder zu st\u00f6ren, das Wasser zu verschmutzen oder in irgendeiner Form M\u00fcll zu hinterlassen. Der Schutz der nat\u00fcrlichen und gebauten Umwelt sowie die Sauberhaltung ist Pflicht des Nutzers unter Schadenersatzhaftung.<\/p>\n<p>30. Bei au\u00dfergew\u00f6hnlichem Wetter, Hochwasserbereitschaft oder -abwehr, gesundheitlichen, umwelt- oder fischgesundheitlichen Notlagen bzw. Fischsterben, bei Durchsetzung von Gesetzen, Betriebsordnungen oder beh\u00f6rdlichen Entscheidungen sowie bei angek\u00fcndigten tempor\u00e4ren \u00c4nderungen der Angelordnung (Wettkampf, Arbeiten) kann der Fischereiberechtigte das Angeln oder seine Aus\u00fcbungsweise vor\u00fcbergehend beschr\u00e4nken. Diese Beschr\u00e4nkung kann allgemein oder nur f\u00fcr bestimmte Zeitr\u00e4ume\/Gebiete gelten.<\/p>\n<p>31. Fischsterben, Wasser- oder Umweltverschmutzung ist unverz\u00fcglich dem W\u00e4chter oder dem Fischereiberechtigten zu melden. Telefon: +36 30 604 6012<\/p>\n<p>32. Zum Schutz der Wasserqualit\u00e4t d\u00fcrfen nur einwandfreie (nicht verdorbene) und in angemessener Menge K\u00f6derstoffe, K\u00f6derarten oder vor Ort gekochte Samen verwendet werden. Verdorbener K\u00f6der oder fermentiertes K\u00f6dergut (z. B. fermentierter Mais) ist verboten.<\/p>\n<p>33. Das Zubereiten und Kochen von mitnehmbarem Fisch am Angelplatz ist verboten.<\/p>\n<p>34. Jeder Angler ist verpflichtet, den anfallenden M\u00fcll nach Beendigung des Angelns unverz\u00fcglich abzutransportieren.<\/p>\n<p>35. St\u00f6rung anderer sowie \u00fcberm\u00e4\u00dfiger L\u00e4rm in jeder Form sind verboten. Bei offensichtlichem Alkoholeinfluss oder Rauschzustand ist die Fortsetzung des Angelns nicht m\u00f6glich. In diesem Fall ist der Berufsw\u00e4chter berechtigt, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen einzuleiten.<\/p>\n<p>36. Feuer darf nur unter Einhaltung der einschl\u00e4gigen Vorschriften und ausschlie\u00dflich an den daf\u00fcr vorgesehenen Feuerstellen entz\u00fcndet werden, sofern kein Feuerverbot verh\u00e4ngt wurde. Lebendes Holz darf nicht verbrannt werden. Abfall darf nicht in Feuerstellen entsorgt oder verbrannt werden. Beim Verlassen ist das Feuer vollst\u00e4ndig zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>37. Die gebaute Uferschutz-Steinverkleidung und Schutzstrukturen d\u00fcrfen nicht demontiert werden; Steine d\u00fcrfen auch vor\u00fcbergehend nicht entfernt werden. Besch\u00e4digung nat\u00fcrlicher Werte sowie das Beschneiden oder Ausrotten von Wasser- und Uferpflanzen ist strengstens verboten.<\/p>\n<p>38. Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung und Schonung der am Ufer und Angelbereich aufgestellten B\u00e4nke, Regenschutze, Stege, Hafenstrukturen und sonstigen Einrichtungen ist Pflicht der jeweiligen Nutzer.<\/p>\n<p>III. Besondere Vorschriften der Angelordnung<\/p>\n<p>39. Es ist verboten, gezielt auf Fische zu angeln, die unter der Mindestma\u00dfgrenze liegen (durch Gr\u00f6\u00dfenbeschr\u00e4nkung gesch\u00fctzt, aber noch nicht erreicht) oder deren Schonzeit zum Zeitpunkt des Angelns gilt \u2013 selbst wenn der Angler den Fisch wieder freil\u00e4sst. Werden solche Fische wiederholt unbeabsichtigt gefangen, muss der Angler Methode und\/oder Angelplatz wechseln.<\/p>\n<p>40. Ein rechtm\u00e4\u00dfig gefangener, durch Gr\u00f6\u00dfenbeschr\u00e4nkung gesch\u00fctzter und mitzunehmender Fisch ist vom Angler unverz\u00fcglich und schonend am Ufer zu t\u00f6ten; der Transport lebender solcher Fische ist verboten! Fische mit einer K\u00f6rperl\u00e4nge unter 30 cm (K\u00f6dersfische) d\u00fcrfen lebend in einem Beh\u00e4lter mit maximal 20 Liter Volumen transportiert werden.<\/p>\n<p>41. Das Austauschen von Fischen, die sich bereits im Setzkescher, Lip-Gripper oder Mundsperre befinden, ist verboten! Fische, die zur\u00fcckgesetzt werden sollen, sind unverz\u00fcglich nach dem Fang freizulassen.<\/p>\n<p>42. Verkauf oder wirtschaftlicher Tausch des Angelbeutes ist strengstens untersagt! Der Angler darf den Fang am Ufer nicht verschenken; mitzunehmende Fische d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich im eigenen Setzkescher (bzw. bei Raubfischen in Mundsperre\/Lip-Gripper) aufbewahrt werden und bis zum Angelende nicht durch Dritte vom Platz weggebracht werden.<\/p>\n<p>43. Zu Angelbeginn ist der jeweilige Tag im Jahreskalender des Fangtagebuchs zu kennzeichnen! Das Gewicht eines behaltenen, gr\u00f6\u00dfenbeschr\u00e4nkten Fisches (mit Waage gemessen und auf halbe Kilogramm gerundet) ist unverz\u00fcglich nach dem Fang \u2013 noch vor dem erneuten Auswerfen \u2013 gem\u00e4\u00df den Fangtagebuch-Vorschriften einzutragen!<\/p>\n<p>44. Der Ursprung des Fisches ist auch dann nachzuweisen, wenn er nicht von der berechtigten Person selbst transportiert wird. Wer bei einer Kontrolle Fisch ungekl\u00e4rter Herkunft bei sich hat, tr\u00e4gt die Konsequenzen.<\/p>\n<p>45. Auf dem gesamten Uferbereich des Gy\u00e9k\u00e9nyes Gro\u00dfen Sees ist das Verweilen mit Gro\u00dfbeh\u00e4ltern f\u00fcr lebende Fische (Tank, Fass, Sauerstoffflasche usw.) strengstens verboten! (Ausnahme: vom Verein organisierte Besatzaktionen.)<\/p>\n<p>46. Das Betreten des mit Schildern und Schranken gekennzeichneten Betriebsgel\u00e4ndes der Kiesgrube sowie das Verweilen mit Boot oder anderem Wasserfahrzeug im mit Bojen und Schildern abgegrenzten Bereich ist strengstens untersagt! Angeln ist im Betriebsgel\u00e4nde, in gesperrten Zonen und in nicht als Angelbereich ausgewiesenen Gebieten VERBOTEN! (Ausnahme: Hechtnest-Anlage, -Pflege und Bestandserhebung durch die Fischereiaufsicht.) Das Verweilen im 50-m-Radius der Saugbaggermaschine ist VERBOTEN und lebensgef\u00e4hrlich!<\/p>\n<p>47. Der Aussteller der Gebietskarte, das Betreiberunternehmen sowie der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle oder Sachsch\u00e4den, die w\u00e4hrend der Platzbesetzung, -aufgabe oder beim Angeln entstehen!<\/p>\n<p>48. Jeder Angler ist verpflichtet, sich sittlich einwandfrei und anglerw\u00fcrdig zu verhalten und dies auch von anderen einzufordern!<\/p>\n<p>49. Auf Aufforderung der Kontrollperson hat der Angler Dokumente, Ausr\u00fcstung vorzuzeigen und die Fahrzeugkontrolle zu erm\u00f6glichen!<\/p>\n<p>50. Der Fischereiberechtigte kann bei disziplinarischen Verst\u00f6\u00dfen oder St\u00f6rern die Gebietskarte entsch\u00e4digungslos entziehen, deren Ausstellung verweigern oder rechtliche Schritte einleiten.<\/p>\n<p>51. Angelverbotszonen sind auf der \u00dcbersichtskarte gekennzeichnet: 45.1. Auf der Halbinsel-Uferlinie \u2013 Uferangeln verboten; nur vom Boot oder durch Einziehen in Richtung Halbinsel erlaubt (siehe Karte). 45.2. Tauchbasis-Tauchpl\u00e4tze 1 und 2 sowie Sportpark \u2013 diese Bereiche dienen nicht dem Angeln, sondern anderen Gemeinschafts- und Sportzwecken. Aus Sicherheitsgr\u00fcnden sind sie durch Bojenreihe abgegrenzt. Unterwasserhindernisse, Seile und Installationen geh\u00f6ren zu den Tauchlehr- bzw. Wettkampfbahnen. Der Sportpark und der Tauchbereich sind f\u00fcr das Angeln gesperrt. Ausnahme: mit Genehmigung des Angelvereins und vorheriger Anmeldung organisierte Angelveranstaltungen\/Wettk\u00e4mpfe. Die genaue Abgrenzung ist auf der beigef\u00fcgten Karte rot umrandet und ausgef\u00fcllt. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.<\/p>\n<p>52. Eisangeln auf dem zugefrorenen See ist verboten.<\/p>\n<p>53. Auf dem ausgewiesenen Freibad-\/Strandbereich ist w\u00e4hrend der offiziellen \u00d6ffnungszeiten das Angeln ohne Genehmigung des Strandbetreibers untersagt.<\/p>\n<p>54. Zus\u00e4tzlich zu den Angelger\u00e4ten darf der Inhaber einer Gebietskarte gelegentlich 1 K\u00f6derfisch-Hebenetz (max. 1 m\u00b2) oder einen Kescher (ebenfalls Hebe-Technik) nur zum Fang von K\u00f6derfischen bis max. 15 cm verwenden. Sollte dabei versehentlich eine invasive gebietsfremde Art ins Netz gehen, darf diese nicht mehr ins Wasser zur\u00fcckgesetzt werden.<\/p>\n<p>55. Die fangbaren Gr\u00f6\u00dfenbereiche, die j\u00e4hrliche Gesamtmitnahmemenge sowie die t\u00e4gliche St\u00fcckbeschr\u00e4nkung der einzelnen Fischarten sind in der Ticket-Matrix dieses Regelwerks detailliert aufgef\u00fchrt. F\u00e4nge \u00fcber 15 kg sind der Fischereiaufsicht unverz\u00fcglich zu melden. Die artenspezifischen Schonzeiten entsprechen den Anh\u00e4ngen 8\u20139 der Verordnung 133\/2013 (XII. 29.) VM. Exemplare \u00fcber 25 kg d\u00fcrfen nur in Anwesenheit eines W\u00e4chters zum Wiegen und Fotografieren aus dem Wasser gehoben und sind anschlie\u00dfend unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusetzen. Unterlassene Meldung von F\u00e4ngen \u00fcber +15 kg f\u00fchrt bei Kontrolle zum sofortigen Entzug der Gebietskarte. Welsangeln und -mitnahme ohne j\u00e4hrliche Gr\u00f6\u00dfenbeschr\u00e4nkung ist bis 10 St\u00fcck\/Angler\/Jahr erlaubt, jedoch muss jeder Fang und jede Mitnahme telefonisch beim W\u00e4chter gemeldet und selbstverst\u00e4ndlich ins Fangtagebuch eingetragen werden. Telefon: +36 30 389 4936 oder +36 30 425 6194<\/p>\n<p>56. Der Fischereiberechtigte f\u00fchrt den j\u00e4hrlichen Besatz nach dem beh\u00f6rdlich genehmigten Bewirtschaftungsplan durch. Die Besatztermine werden rechtzeitig auf der Website und auf Facebook bekanntgegeben. Bis 24:00 Uhr des 15. Tages nach einem Besatz darf geangelt, aber kein Fisch mitgenommen werden! Abweichende, kulante Regelungen werden ggf. offiziell auf der Website ver\u00f6ffentlicht (z. B. bei Besatz Anfang Dezember Mitnahme ab 15. Dezember wegen Weihnachten).<\/p>\n<p>57. Der Einsatz von Echolot\/Fischfinder zu Angelzwecken ist ausschlie\u00dflich von den benannten Angelpl\u00e4tzen erlaubt.<\/p>\n<p>58. W\u00e4hrend der gesamten Nachtangelzeit muss der Angelplatz (bei Bootnutzung vom Ufer aus sichtbar) durchgehend beleuchtet sein \u2013 ausgenommen \u00f6ffentlich beleuchtete Uferabschnitte.<br \/>\nVI. Besondere Vorschriften zu Gebietskarten<\/p>\n<p>59. W\u00e4hlbare Kartentypen und Preise Der Fischereiberechtigte legt im Rahmen der MOHOSZ-Personenberechtigungs- und Mitgliedschafts- sowie Gebietskartematrix \u2013 zus\u00e4tzlich zu den sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben \u2013 auf allen Gebietskarten fest: a) G\u00fcltigkeitszeitraum \u2013 ausgenommen die vom Fischereiberechtigten festgelegten Angelzeitr\u00e4ume \u2013, b) erlaubte Hauptangelberechtigung und pers\u00f6nliche Berechtigung, c) Anzahl der verwendbaren Angelger\u00e4te sowie d) das registrierte Fischereigew\u00e4sser und den Gew\u00e4ssercode, auf den sich die G\u00fcltigkeit der Gebietskarte bezieht.<br \/>\n59.1. Ufer- und allgemeine Gebietsangelkarten k\u00f6nnen online \u00fcber das nationale Kartensystem auf www.horgaszjegy.hu (HORINFO-Seite, Mobile-App) oder pers\u00f6nlich an der Kundendienst-Rezeption (8851 Gy\u00e9k\u00e9nyes, Seefront, Sektor A 1\/1a, alter Grubeneingang) gekauft werden. Der Kundendienst verkauft die Karten ebenfalls \u00fcber das Online-System. Zahlung bar oder per \u00dcberweisung m\u00f6glich. SZ\u00c9P-Karte wird nicht akzeptiert.<br \/>\n59.2. Die Jahreskarte sowie Boilies-Sportkarten und die zu den benannten Angelpl\u00e4tzen geh\u00f6renden Zelt-\/Wohnwagen-Nutzungsbereiche k\u00f6nnen nur nach Information auf www.gyekenyesipontyhorgasz.hu \u00fcber den Kundendienst auf Basis einer Vorreservierung erworben werden. Telefon: +36 30 717 8560 F\u00fcr den oben genannten Gew\u00e4ssercode gelten ausschlie\u00dflich aus dem HORINFO-System gedruckte oder nach Gebietsreservierung vom Fischereiberechtigten\/offiziellen Vertriebspartner generierte Karten. Andere, von Dritten erstellte Papier-Gebietsangelkarten sind nicht g\u00fcltig. Respektkarten, Gutscheine, Werbe- und Bonuskarten des Fischereiberechtigten k\u00f6nnen allein nicht verwendet werden (wie darauf vermerkt). Werbekarten sind nur nach Ausstellung und Authentifizierung der systemseitig generierten Gebietskarte, die die Einl\u00f6sung best\u00e4tigt, nutzbar.<br \/>\n59.3. Touristenkarten k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich online aus dem pers\u00f6nlichen Profil auf www.horgaszjegy.hu gekauft werden. Gebietskarten sind nur im Besitz einer g\u00fcltigen staatlichen Angelkarte erh\u00e4ltlich.<br \/>\n59.4. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist das Angeln mit 1 Rute, 1 Haken, ausschlie\u00dflich auf friedliche (keine Raub-)Fische, mit Schwimmermontage und in Begleitung eines Erwachsenen in der Zeit von 08:00\u201320:00 Uhr kostenlos. Das Kind muss w\u00e4hrend des Angelns st\u00e4ndig an der Rute bleiben. Wird das Kind nicht direkt bei der Rute beaufsichtigt, ist das Ger\u00e4t aus dem Wasser zu nehmen. Der Erwachsene darf nicht ohne Anwesenheit des Kindes unter Berufung auf die Kinder-Gebietsberechtigung angeln. Das Kind darf nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen allein angeln.<\/p>\n<p>60. Anlage 1 enth\u00e4lt die Ticket-Matrix-Tabelle mit den f\u00fcr das Gew\u00e4sser w\u00e4hlbaren Kartentypen, der jeweils zul\u00e4ssigen Angelmethode, Ger\u00e4tenutzung, Gr\u00f6\u00dfen-, Gewichts- und St\u00fcckbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr fang- und mitnehmbare Fische sowie den Kartenpreis. Der angelbare Uferabschnitt, die benannten Angelpl\u00e4tze, Wurfrichtungen und Bootsnutzungsgrenzen sind in Anlage 2 (Karte) dieser lokalen Angelordnung enthalten. Die Kontaktdaten des Fischereiberechtigten befinden sich in Anlage 3. Durch den Kauf einer Angelkarte erkennt der Angler die Angelordnung an und erkl\u00e4rt sie f\u00fcr sich als verbindlich.<\/p>\n<p>V. Fischschutz- und Angel-Ethik-Vorschriften (ab Punkt 61 nummeriert)<\/p>\n<p>61. Der Fischereiberechtigte plant die Kennzeichnung von Exemplaren \u00fcber 15 kg; zu diesem Zweck besteht f\u00fcr den Angler Meldepflicht an die Fischereiaufsicht. Telefon: +36 30 389 4936 oder +36 30 425 6195<\/p>\n<p>62. Festlegung individueller Regeln f\u00fcr Rekordfische Rekordf\u00e4nge sind der Fischereiaufsicht zu melden. Der Rekord wird erst durch vom W\u00e4chter best\u00e4tigte Wiegung authentisch. Der Fischereiberechtigte fotografiert und filmt den Fang zu Marketing- und Werbezwecken. Fotos oder Videos des Rekordfangs, die vom Angler oder W\u00e4chter erstellt wurden, k\u00f6nnen an gyekenyesipontyhorgasz@gmail.com gesendet werden. Der Angler kann seine Angelerfahrung mit einer kurzen Erfolgsgeschichte oder einem Video-Check-in teilen, die der Fischereiberechtigte auf Online-Kan\u00e4len und in Druckpublikationen ver\u00f6ffentlicht. Mit dem Versand von Bild- und Tonmaterial an die genannte E-Mail-Adresse erkl\u00e4rt der Absender ausdr\u00fccklich sein Einverst\u00e4ndnis zur \u00f6ffentlichen Verwendung. Auf gleichem Weg k\u00f6nnen auch andere Angelerlebnisse eingesandt werden; \u00fcber deren Ver\u00f6ffentlichung entscheidet der Fischereiberechtigte nach eigenem Ermessen.<\/p>\n<p>63. Der Einsatz von Drahtsetzkeschern (ausgenommen Zwergwels) sowie gebauter Metallfischk\u00e4fige zur Fischhaltung ist verboten.<\/p>\n<p>64. Das Erh\u00f6hen der Hakensahl gem\u00e4\u00df werkseitiger K\u00f6derbefestigungspunkte, das Anbringen zus\u00e4tzlicher Haken unter einem Haken sowie Modifikationen zur Erleichterung des \u00e4u\u00dferen Einh\u00e4ngens sind verboten.<\/p>\n<p>65. Unbegr\u00fcndetes Tiefschlucken beim Raubfischangeln ist verboten.<\/p>\n<p>66. Der Gebrauch von Dreizackhaken, Drahtvorf\u00e4chern und Schneidehaken ist nicht beschr\u00e4nkt.<br \/>\n\u2022 Bei Raubfischen wird der Einsatz von Handschuhen und Hakenl\u00f6seschere empfohlen.<br \/>\n\u2022 Auf benannten Angelpl\u00e4tzen ist die Verwendung einer gro\u00dfen Abhakmatte, Wiege und Wunddesinfektionsmittel Pflicht. Bei der Schnurwahl werden 0,30 mm Hauptschnur und 0,50 mm Vorfachschnur empfohlen.<br \/>\n\u2022 Bei Wurfmethoden wird die Nutzung von Abhakmatte und Wiege empfohlen; bei F\u00e4ngen \u00fcber +15 kg ist sie jedoch zwingend vorgeschrieben. Wer kein solches Equipment hat, meldet sich bitte bei der Fischereiaufsicht \u2013 wir stellen es zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>67. W\u00e4hrend des Angelns d\u00fcrfen geworfene Ger\u00e4te weder unbeaufsichtigt gelassen noch deren Beaufsichtigung anderen \u00fcbertragen werden. Ein Ger\u00e4t gilt als beaufsichtigt, wenn der Angler bei optischer Bissanzeige sofort, bei akustischer oder Fernbissanzeige innerhalb von 2 Minuten nach Wahrnehmung mit dem Drillen beginnen kann.<\/p>\n<p>68. Beliebige Kennzeichnung oder Verst\u00fcmmelung gefangener Fische ist verboten.<\/p>\n<p>69. Es liegt in der pers\u00f6nlichen Verantwortung jedes Anglers, f\u00fcr die gew\u00e4hlten Zielfische geeignete, fischschonende Werkzeuge und Ausr\u00fcstung zu verwenden und w\u00e4hrend der gesamten Angelzeit einen k\u00f6rperlich angemessenen Zustand zu wahren.<\/p>\n<p>70. Es ist moralische und ethische Pflicht jedes Anglers, anderen Anglern zu helfen, Erfahrungen weiterzugeben sowie \u00e4ltere und jugendliche Anglerkameraden zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>71. Angelboot- und Angel-Schiff-Nutzung darf nur mit angemessener Geschwindigkeit und ohne Gef\u00e4hrdung oder St\u00f6rung anderer Angler und Wasserfahrzeuge erfolgen.<\/p>\n<p>72. W\u00e4hrend der Laich- und Fortpflanzungszeit ist jeder Angler im Uferbereich f\u00fcr den gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Schutz der abgelegten Eier und des geschl\u00fcpften Nachwuchses bei der Geschwindigkeitswahl verantwortlich.<\/p>\n<p>73. Bei Anglerfotos ist auf \u00e4sthetische Aufnahmen zu achten, die auch die Wertsch\u00e4tzung des Fisches zum Ausdruck bringen. Im richtigen Foto ist der Hintergrund die nat\u00fcrliche Wasser- und Uferumgebung \u2013 herausragende, verstreute Ausr\u00fcstung, Zigaretten, Essen\/Getr\u00e4nke, Putzlappen oder M\u00fcll d\u00fcrfen nicht sichtbar sein. Der Angler h\u00e4lt den Fisch idealerweise kniend, halb kniend oder hockend in Brusth\u00f6he waagerecht \u00fcber Wiege\/Matte; das Fischschutzger\u00e4t sollte auf dem Foto nur teilweise sichtbar sein. Das \u201eHinhalten\u201c des Fisches zur Kamera ist un\u00e4sthetisch \u2013 die richtige Entfernung betr\u00e4gt etwa eine Arml\u00e4nge. Der Fisch muss sauber sein (Schlamm, Gras, Schleim, Blut mit klarem Wasser absp\u00fclen). Es empfiehlt sich, mehrere Aufnahmen zu machen, um Blinzeln oder Fischbewegungen auszugleichen. Ein ethisches Foto ist mit Zigarette im Mund oder mit Lappen in der Hand nicht m\u00f6glich. Bei Sonnenschein ist darauf zu achten, dass das Gesicht des huttragenden Anglers ohne Blitz schattiert bleibt. W\u00e4hrend der Fotografie ist besondere Sorgfalt beim schonenden Umgang mit dem Fisch geboten \u2013 gro\u00dfe Exemplare sind deutlich empfindlicher gegen\u00fcber Herunterfallen oder Druck als durchschnittliche Fische. Der Fischschutz hat oberste Priorit\u00e4t \u2013 kann eine fachgerechte, schnelle Aufnahme nicht gew\u00e4hrleistet werden, ist der Fisch unverz\u00fcglich zur\u00fcckzusetzen.<\/p>\n<p>74. Ausbreitfotos von nicht mitnehmbaren Fischen sind nur ausnahmsweise bei Wettkampf-Wiegungen oder mit individueller Genehmigung des Fischereiberechtigten zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>75. Das Melden eines fremden Fangs als eigener Rekord ist unethisch und verboten.<\/p>\n<p>76. Die Desinfektion des Fisches vor dem R\u00fccksetzen ist immer Pflicht. Gef\u00e4rbte Desinfektionsmittel d\u00fcrfen erst nach der Fotografie verwendet werden. Anschlie\u00dfend wird die Desinfektion aller sichtbaren Wunden sowie das Entfernen etwaiger Parasiten empfohlen.<\/p>\n<p>77. Beim R\u00fccksetzen darf der Fisch erst freigelassen werden, wenn er aus eigener Kraft die Gleichgewichtslage halten kann und der Fluchtreflex eingesetzt hat.<\/p>\n<p>78. Der Tausch rechtm\u00e4\u00dfig gefangener und damit haltbarer Fische, das \u00dcbergeben oder Verschenken am Ufer bzw. Angelplatz sowie der Verkauf gefangener Fische ist verboten. Tausch liegt vor, wenn ein Fisch bereits im Setzkescher (bei Raubfischen in der Mundsperre) ist und der Angler ihn gegen einen sp\u00e4ter gefangenen Fisch austauschen m\u00f6chte. \u00dcbergeben bedeutet kostenlose Weitergabe an eine andere Person mit Angelberechtigung. Verschenken bedeutet Weitergabe an eine Person ohne Angelberechtigung. Verkauf bedeutet entgeltliche Weitergabe unabh\u00e4ngig von der Person des Empf\u00e4ngers.<\/p>\n<p>VI. Hervorgehobene Regelverst\u00f6\u00dfe und anwendbare Sanktionen (ab 79. nummeriert)<\/p>\n<p>79. Jede Person, die im Zusammenhang mit dem Gew\u00e4sser Gy\u00e9k\u00e9nyes Kiesgrube-See, dessen Mehrheitseigent\u00fcmern, dem fischereiberechtigten Verein oder dessen Mitgliedern bzw. Mitarbeitern in sozialen Medien oder \u00f6ffentlichen Plattformen falsche, diffamierende \u00c4u\u00dferungen t\u00e4tigt, Hassrede verbreitet oder Fake-News ver\u00f6ffentlicht bzw. ohne ausreichende Rechtsgrundlage in b\u00f6ser Absicht durch Beh\u00f6rdenmeldungen oder ohne Grund ein Gebiet einz\u00e4unt, besetzt oder abgrenzt, wird vom Fischereiberechtigten aus dem Kreis der zum Kauf von Gebietskarten Berechtigten ausgeschlossen. Dar\u00fcber entscheidet der Disziplinarausschuss nach Meldung des Vorfalls; in bewiesenen F\u00e4llen kann die Gebietskarte entzogen oder die Person bis zu 5 Jahre vom Kartenkauf ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>80. Gegen Personen, die durch falsche, diffamierende \u00c4u\u00dferungen die gesch\u00e4ftlichen Interessen und die Glaubw\u00fcrdigkeit des Fischereiberechtigten verletzen, wird strafrechtliches Verfahren eingeleitet.<\/p>\n<p>81. In Angelegenheiten, die die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erstellung und Anwendung der lokalen Angelordnung betreffen, handeln MOHOSZ oder die Fischereibeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>82. Der Angler erkennt als Inhaber einer Gebietskarte mit Aufnahme der Angelt\u00e4tigkeit die Kenntnis der nationalen und lokalen Angelvorschriften an und verpflichtet sich zur vollst\u00e4ndigen Einhaltung. Er nimmt zur Kenntnis, dass er a) den Ma\u00dfnahmen der Fischereiaufsicht Folge zu leisten und bei Kontrollen mitzuwirken hat, b) \u00fcber ihn \u2013 unter Beachtung gesonderter Rechtsvorschriften \u2013 der Berufsw\u00e4chter Foto-, Video- und Audioaufnahmen machen darf, c) bei unbefugtem Angeln, Wilderei, gebietsspezifischem Verbrechen oder Ordnungswidrigkeit auf Gew\u00e4ssern unter G\u00fcltigkeit der Gebietskarte sowie bei rechtskr\u00e4ftiger Fischereibeh\u00f6rdenstrafe oder -verbot bzw. in nachgewiesenen, in der lokalen Angelordnung genannten Verst\u00f6\u00dfen die Gebietskarte entzogen oder der Kartenkauf bis zu 5 Jahre untersagt werden kann.<\/p>\n<p>83. Hervorgehobene, den Entzug der Gebietskarte und das Kaufverbot begr\u00fcndende Handlungen sowie Dauer des Verbots<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-3399\" src=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/szabalyzat_tablazat_nemet.jpg\" alt=\"\" width=\"700\" height=\"941\" srcset=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/szabalyzat_tablazat_nemet.jpg 1533w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/szabalyzat_tablazat_nemet-223x300.jpg 223w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/szabalyzat_tablazat_nemet-762x1024.jpg 762w\" sizes=\"auto, (max-width: 700px) 100vw, 700px\" \/><\/p>\n<p>84. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Verbote der lokalen Angelordnung betreffend Gebietsnutzung, Nutzung einzelner Dienstleistungen, Natur- und Umweltschutz sowie Angel-Ethik obliegt die Anwendung von Entzug oder Verbot dem Ermessen des Fischereiberechtigten. Ein aufgrund \u201eVersto\u00df gegen ein in der OHR festgehaltenes Verbot\u201c oder \u201eSonstiger Versto\u00df, der \u00fcber die OHR-Regeln hinaus vom Fischereiberechtigten festgelegt wurde\u201c eingeleitetes Verfahren ersetzt in begr\u00fcndeten F\u00e4llen kein Fachbeh\u00f6rdenverfahren oder Strafanzeige.<\/p>\n<p>85. Bei Fischereiberechtigten-Verfahren entscheidet der zust\u00e4ndige Entscheidungstr\u00e4ger unter Kenntnis aller Umst\u00e4nde des Versto\u00dfes innerhalb der hier festgelegten Rahmen \u00fcber die Dauer des Verbots.<\/p>\n<p>86. Bei mehreren selbstst\u00e4ndigen Verst\u00f6\u00dfen an einem Angeltag werden die jeweiligen Verbotszeiten addiert, jedoch maximal 5 Jahre.<\/p>\n<p>87. Wiederholt ein Angler nach bereits sanktioniertem Versto\u00df erneut eine sanktionierte Handlung, erh\u00f6ht sich das Verbot beim zweiten Mal auf das Doppelte der hier geregelten Dauer, jedoch maximal 5 Jahre.<\/p>\n<p>88. Begeht ein Angler innerhalb von 3 Jahren nach einem vorherigen Verbot erneut einen Versto\u00df, betr\u00e4gt das Verbot mindestens 2 Jahre, maximal 5 Jahre.<\/p>\n<p>89. Entzug oder Verbot des Gebietskartenerwerbs erfordert stets eine offizielle Entscheidung des Fischereiberechtigten mit Angabe der Tatsachen, der Regelverweisung und der Verbotsdauer sowie die Zustellung dieser Entscheidung.<\/p>\n<p>90. Der Entzug und das Verbot durch den Fischereiberechtigten ersetzt bzw. erfordert nicht die in den Disziplinarordnungen des Angelvereins vorgesehenen Verfahren und Rechtsfolgen.<br \/>\nVII. Schlussbestimmungen<\/p>\n<p>91. Der Aussteller der Gebietskarte bzw. der fischereiberechtigte Angelverein als juristische Person \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle und Sch\u00e4den auf den von ihm verwalteten Fl\u00e4chen und schlie\u00dft seine Schadenersatzpflicht aus. Das Baden im Bereich des Kiesgrube-Sees ist gef\u00e4hrlich und verboten. F\u00fcr Unf\u00e4lle oder Sch\u00e4den, die durch Baden oder Schwimmen entstehen, \u00fcbernimmt weder der Kartenaussteller noch der Fischereiberechtigte eine Haftung.<\/p>\n<p>92. Informationen zu den Bedingungen der mit der g\u00fcltigen Ungarischen Angelkarte verbundenen Unfallversicherung erteilt MOHOSZ.<\/p>\n<p>93. Die am Ufer und im Angelbereich aufgestellten Einrichtungen, Angel- und Wasserbauwerke d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich auf eigene Gefahr genutzt werden.<\/p>\n<p>94. In allen hier nicht geregelten Fragen sind das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch, die Gesetze zum Angeln, zur Fischerei, zum Fischschutz, zum Umwelt- und Naturschutz sowie zur Ordnungsaufgabe, die Regelungen von MOHOSZ sowie die Disziplinarordnungen des Vereins ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>Z\u00e1k\u00e1ny, 08. Dezember 2025<\/p>\n<p>Zsolt K\u00f3r\u00f3di<br \/>\nPr\u00e4sident<br \/>\nGy\u00e9k\u00e9nyes \u00e9s K\u00f6rny\u00e9ke Horg\u00e1sz \u00e9s Szabadid\u0151 Egyes\u00fclet<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-3844\" src=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/terkep_20260224.jpg\" alt=\"\" width=\"700\" height=\"396\" srcset=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/terkep_20260224.jpg 1611w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/terkep_20260224-300x170.jpg 300w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/terkep_20260224-1024x580.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 700px) 100vw, 700px\" \/><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-2006\" src=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/3sz-melleklet.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"941\" srcset=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/3sz-melleklet.jpg 2132w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/3sz-melleklet-207x300.jpg 207w, https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/3sz-melleklet-708x1024.jpg 708w\" sizes=\"auto, (max-width: 650px) 100vw, 650px\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h5 style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/www.gyekenyesipontyhorgasz.hu\/wp-content\/uploads\/Orszagos-Horgaszrend_2023_1_-2_jovahagyott_hasabos_2A4.pdf\">Orsz\u00e1gos horg\u00e1szrend<\/a><\/h5>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>GY\u00c9K\u00c9NYES KIESGRUBE-SEE LOKALE ANGELORDNUNG 2026 Fischereiberechtigter: Gy\u00e9k\u00e9nyes \u00e9s K\u00f6rny\u00e9ke Horg\u00e1sz \u00e9s Szabadid\u0151 Egyes\u00fclet Sitz: 8852 Z\u00e1k\u00e1ny, M\u00e1jus 1. u. 6. 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